Erneut hohe Geldstrafe für Düker

Das Berufsgericht der Landeszahnärztekammer in Stuttgart hat den Offenburger Oralchirurgen Fritz Düker offensichtlich zu einer weiteren Zahlung von 18.000 Euro verurteilt: Das teilt der Arzt selbst in seinen Telegram-Kanälen mit. Außerdem darf er das Amt als Vertreter der Bezirkskammer Freiburg nicht ausüben, in das er im vergangenen Jahr gewählt wurde, und nicht länger an Wahlen in der Standesvertretung teilnehmen. Möglicherweise ermittle auch noch die Approbationsbehörde gegen ihn – dann könnte er seine Zulassung als Arzt verlieren.
Düker fühlt sich auch weiterhin von der Meinungsdiktatur im Land verfolgt und spricht von einem „politischen Urteil“, weil „die Staats-gewalt“ außerhalb der Demokratie stehe: „Es gibt keine saubere Trennung von Justiz und Politik und das ist von mir leicht untertrieben … die Justiz ist aus meiner Sicht eine der großen Gefahren in unserem Land“, sagt der Mann, der wegen seiner Gesetzesübertretungen rund 40.000 Euro zahlen muss und sich doch nicht für einen Gesetzesbrecher hält: Bereits 2021 hatte Düker wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) in mehr als 230 Fällen einen Strafbefehl in Höhe von 21.500 Euro akzeptiert, um eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden.
Damals hatte sich Düker das Geld zur Zahlung seiner Strafe über Paypal erbettelt, diesmal ruft er bei Telegram unter Angabe einer Bankverbindung des Fördervereins „Weißer Kranich“ zu Schenkungen an ihn auf. Der Verein ist eine Partnerorganisation der querdenkenden „Ärzte für Aufklärung“, die Angst vor staatlicher Repression haben und glauben, im Widerstand gegen das "System" kämpfen zu müssen, und sammelt Spenden ein für Ärzte, die vor Gericht landen. Vielleicht interessieren sich ja die Finanzämter dafür.
Vor dem Berufsgericht der Zahnärztekammer haben sich Dentisten wegen berufsrechtswidriger Handlungen zu verantworten. Es ist ein Organ der Landesärztekammer und gehört nach der Gerichtsverfassung zu den ordentlichen (staatlichen) Gerichten. Rechtsgrundlagen für diese Gerichtsbarkeit sind das Heilberufekammergesetz des Landes Baden-Württemberg sowie die Berufsordnung und die Berufsgerichtsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg.